Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrem Beschluss vom 13. Dezember 2020 Schutzmaßnahmen für Menschen in Alten- und Pflegeheimen beschlossen. So soll in Regionen mit erhöhter Inzidenz der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen verbindlich werden.